Herkunft und Vorkommen des Zika Virus
Herkunft und Vorkommen: Es wurde 1947 bei einem Affen aus dem Zikawald in Uganda entdeckt und verbreitet sich seitdem rasant. Bereits am 1. Februar 2016 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den globalen Notstand ausgerufen. Seit dem 8. März besteht eine Reisewarnung für Schwangere in Zika-Gebiete. Stark betroffene Zika-Länder liegen überwiegend in Süd- und Mittelamerika wie Brasilien, Kolumbien, Venezuela, El Salvador, Honduras, Mexiko, Puerto Rico und Kapverden. Aber auch im tropischen Afrika, in Asien und auf den Inseln des Pazifischen Ozeans kommen Zikavirus Infektionen vor.
Symptome und Folgen: grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, aber auch Bindehaut Entzündung und Hautausschlag. Bei Ungeborenen kann das Virus schwere Schädelfehlbildung verursachen (Mikrozephalie: Kinder mit dieser haben einen auffallend kleinen Kopf, der wiederum schwere Behinderungen mit sich bringen kann. Nach Ansicht der WHO müsse der Erreger auch bei anderen neurologischen Störungen als Ursache gelten, nicht nur bei Mikrozephalie.
Übertragung: Durch den Stich einer Stechmücke der Gattung Aedes. Untersuchungen nach wird der Erreger in stärkerem Maße als bislang angenommen durch Geschlechts-verkehr übertragen. Eine erstmalige Zika Infektion durch ungeschützten Sex wurde in den USA gemeldet. Ein brasilianisches Forschungsinstitut hatte das Zika Virus außerdem in Urin und Speichel nachgewiesen. Die Fähigkeit des Zikavirus, Menschen über Körperflüssigkeiten zu infizieren, wird jetzt weiter erforscht.
Vorsorge und Behandlung: Es gibt derzeit keine spezifische Therapie oder einen Impfstoff zum Schutz gegen Zika. Die beste Vorsorge ist, sich vor Mückenstichen zu schützen und stark betreffende Gebiete zu meiden.
Gelbfieberimpfung auch für Transitreisende
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen nach Südamerika und Afrika häufig nicht nur medizinisch notwendig, sondern auch vorgeschrieben.
Dabei ist zu beachten, dass eine Gelbfieberimpfung an den Grenzen nur anerkannt wird, wenn sie von einer zertifizierten Gelbfieberimpfstelle durchgeführt wurde. Weiterhin müssen zwischen der Lebendimpfung und dem Reisebeginn mindestens zehn Tage liegen.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist häufig auch erforderlich, wenn man aus einem Gelbfieber-Risikogebiet in ein anderes Land reisen will. Die aktuellen Bestimmungen der WHO beschreiben nun zusätzlich Vorschriften für Transitreisende:
Bei einer Zwischenlandung oder beim Umsteigen hält sich der Passagier auf dem Flughafen im sogenannten Transitbereich auf. Liegt der Flughafen in einem Gelb-fieber-Risikogebiet, so ist in einigen Ländern nach diesem Transitaufenthalt ein Gelbfieber-Impfnachweis nötig. Fliegt man etwa nach Jamaika und muss dafür in Venezuela umsteigen, ist nun für die Einreise in den Inselstaat ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung nötig. Jamaika gilt als gelbfieberfrei und bei einem Direktflug, beispielsweise aus den USA, wäre kein Nachweis erforderlich. Durch den kurzen Zwischenstopp im Gelbfieber-Risikogebiet Venezuela wird bei der Grenzkontrolle in Jamaika dieser Nachweis notwendig.
Aufgrund der vielen Variablen sollten Arzte bei der reisemedizinischen Beratung immer auch die Flugroute, Transit-Aufenthalte und eine dadurch eventuell notwendige Gelbfieberimpfung thematisieren.

Quelle: CRM Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Centrums für Reisemedizin
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Bildnachweis Verbreitung des Gelbfiebers Jahr 2009: von CDC [Public domain], via Wikimedia Commons,