Die Praxis Räume

Ihre Praxis für moderne Verkehrsmedizin – kompetent, einfühlsam, mehrsprachig.
Als anerkanntes verkehrsmedizinisches Zentrum begleiten wir Sie mit umfassender Expertise und persönlicher Betreuung. Unsere Untersuchungen und Beratungen bieten wir in mehreren Sprachen an – professionell, verständlich und auf Augenhöhe.
Ob Berufskraftfahrer oder Privatperson: Wir stehen Ihnen in allen verkehrsmedizinischen Fragen zuverlässig zur Seite. Von der gründlichen Untersuchung bis zur einfühlsamen und zielgerichteten Unterstützung auf dem Weg zum Erwerb oder Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis – bei uns sind Sie in guten Händen.
Darüber hinaus kümmern wir uns nicht nur um Ihre verkehrsmedizinische Eignung, sondern unterstützen Sie auch in sämtlichen Gesundheitsfragen kompetent, individuell und langfristig.
Ärztliche Untersuchung für LKW- und Busführerschein sowie P-Schein
Für die Erteilung oder Verlängerung eines LKW- oder Busführerscheins sowie für den Personenbeförderungsschein sind je nach Fahrerlaubnisklasse verschiedene ärztliche Untersuchungen und Gutachten erforderlich.
LKW-Führerschein – Klassen C, CE, C1 und C1E
Für die Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E ist neben dem Sehtest eine ärztliche Untersuchung zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorgeschrieben.
Busführerschein – Klassen D, D1, DE und D1E
Für die Erteilung oder Verlängerung der Busführerscheinklassen D, D1, DE und D1E gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Abhängig vom Alter und der jeweiligen Fahrerlaubnis können zusätzliche betriebs- oder arbeitsmedizinische sowie leistungspsychologische Gutachten erforderlich sein.
Personenbeförderungsschein (P-Schein)
Auch für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, beispielsweise für Taxi- und Mietwagenfahrer, sind entsprechende medizinische Nachweise erforderlich. Je nach Alter können zusätzliche Gutachten notwendig sein.
Welche Untersuchungen und Bescheinigungen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Führerscheinklasse, dem Alter und dem Anlass der Antragstellung. Grundlage sind die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere die Anlagen 5 und 6