Bescheinigungen über Gelbfieberimpfungen und Reiseimpfschutz
Sie reisen ins Ausland und fragen sich, ob und welchen Reiseimpfschutz und ob sie eventuell Bescheinigungen benötigen? Vor der Reise ist es wichtig, eine Auffrischung ihrer Impfungen vorzunehmen, um so einen guten Reiseschutz zu gewährleisten.
Ob es sich dabei um spezielle Reiseimpfungen handelt wie:
- Tollwut-Impfung
- Typhus-Impfung
- Hepatitis Impfung
- Meningokokken Impfung
- Impfung gegen japanische Enzephalitis
- Gelbfieberimpfung *
oder die gängigen Standardimpfungen wie:
- Tetanusimpfung
- Diphtherieimpfung
- Impfung gegen Kinderlähmung (Polio)
- Keuchhusten (Pertusis)
Die Reiseimpfberatung ist abhängig nicht nur von ihren Reisebedingungen (Rucksackreise/ Pauschalreise/ Geschäftsreise) und von Ihrem Reiseziel sondern auch insbesondere von ihren Gesundheitszustand und bereits vorhandenen Impfschutz. Bitte bringen sie Ihren Impfausweis zur Erstberatung mit.
*Nach dem Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) haben Bescheinigungen über Impfungen gegen Gelbfieber nur internationale Gültigkeit, wenn sie von einer von den zuständigen Gesundheitsbehörde zugelassenen Impfstelle vorgenommen werden. Meine Praxis ist vom NRW-Gesundheitsministerium als Gelbfieber Impfstelle zugelassen.
Medikamente und Spezialnahrung im Handgepäck
Sie reisen mit dem Flugzeug und müssen die Sicherheitsbestimmungen beachten
Flüssige und gelhaltige Produkte:
- maximal 100 ml
- im wiederverschließbaren Plastikbeutel zu transportieren, dieser Beutel darf maximal 1 Liter Fassungsvermögen haben
- pro Person ein Beutel
- bei der Sicherheitskontrolle separat vorzulegen
Medikamente und Spezialnahrung:
- außerhalb des Plastikbeutels
- bei der Sicherheitskontrolle vorlegen